Fördermöglichkeiten

Handwerkerrechnungen können Mieter und Wohnungseigentümer bis zu 6.000,-- € steuerlich absetzen. 20 % der Kosten für die Arbeitsleistung (bis zu 1.200,-- €) werden von der Steuer abgezogen (wer keine Steuer bezahlt kann den Bonus nicht geltend machen).

Voraussetzung:
- Nur die Arbeitsleistung wird gefördert, nicht die Materialkosten
- Leistung muss durch Rechnung nachgewiesen werden
- Rechnung muss unbar bezahlt werden
- Bereits anderweitig geförderte Kosten werden nicht anerkannt
- Die Leistung muss in der Wohnung oder dem Grundstück des Mieters oder Eigentümers erbracht werden


Förderung durch KfW-Bank
Weitere Fördermöglichkeiten in Form von günstigen Krediten, Tilgungszuschüssen oder Zuschüssen gibt es durch die KfW-Bank z. B. für energieeffizientes Bauen oder Sanieren oder altersgerechtes Umbauen.

Je besser der erreichte Energiestandart ihres Wohnhauses nach der Sanierung ist, umso attraktiver ist die Förderung.

Auch die Kosten für einen Energieberater können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.